Kabotage

Als Kabotage bezeichnet man Transportdienstleistungen innerhalb eines Landes, die durch ein ausländisches Transportunternehmen erbracht werden. Oft wird mit Kabotage auch das Recht des ausländischen Unternehmens auf das Erbringen der Dienstleistungen bezeichnet. Der Begriff stammt ursprünglich aus der Schifffahrt und bezeichnete die Küstenschifffahrt, die Fahrt von Kap zu Kap entlang der Küste. Kabotage lehnt sich an das französische „caboter” für „von Hafen zu Hafen fahren” an.

Die Kabotagefreiheit für ein ausländisches Transportmittel ermöglicht wirtschaftliche und umweltoptimale Transporte, da nach einem Hintransport in das betreffende Land auch ein Rücktransport möglich ist. Ohne Kabotage müsste das Transportmittel leer zurückkehren. Grundsätzlich beginnt und endet der Transport durch das ausländische Unternehmen nicht im Heimatland.

Kabotage in der EU

Die EU unterscheidet formal zwischen der kleinen und der großen Kabotage.

Kleine Kabotage – Transport durch ein ausländisches Unternehmen innerhalb eines EU-Staats
Große Kabotage – Transport durch ein ausländisches Unternehmen (Drittstaat) zwischen zwei EU-Staaten

Entsprechende Kabotageverbote sollen die inländischen Logistikunternehmen vor dem ausländischen Wettbewerb schützen. Innerhalb der EU sind die Kabotageverbote jedoch nach und nach für später eingetretene Länder immer weiter gelockert worden. Allerdings sind die Kabotagen nach wie vor insbesondere im Landverkehr begrenzt.

Kabotage im Landverkehr

Im Anschluss an den grenzüberschreitenden Transport nach Deutschland sind dem ausländischen Unternehmen, nach der Entladung der transportierten Güter, bis zu drei Kabotagefahrten innerhalb einer Frist von 7 Tagen mit demselben Fahrzeug erlaubt. Das Überschreiten der Anzahl der Kabotagefahrten sowie der 7-Tage-Frist wird mit hohen Bußgeldern belegt.

Kabotage im Luft- und Seeverkehr

Die Kabotageregelungen im Luftverkehr sind seit April 1997 (Freiheiten der Luft) für alle EU-Airlines innerhalb der EU frei. Auch im Seeverkehr ist seit 1999 für alle EU-Reedereien innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten die Kabotage frei.

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