CMR

CMR steht kurz für das französische „Convention relative au Contrat de transport international des marchandises par route“. Die CMR stellen also ein Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr dar. Damit gelten die CMR für internationale Transporte, die auf der Straße durchgeführt werden. Sie wurden 1956 festgeschrieben und erstmals unterzeichnet. In Deutschland trat die CMR 1961 in Kraft und wird als geltendes Recht angewendet. Aktuell sind auch alle anderen EU-Mitglieder CMR Vertragsstaaten, so dass diese europaweite gültig ist. Das nationale Recht der Mitgliedstaaten wird durch die Regelungen der CMR somit verdrängt.

Geltungsbereich der CMR

Der Geltungsbereich der CMR wird durch folgende Merkmale gekennzeichnet. Es handelt sich um

  • eine entgeltliche
  • internationale Beförderung
  • auf der Straße (Landtransportweg)

Für die beteiligten Vertragspartner gilt zudem

  • mindesten einer der Beteiligten ist in einem Vertragsstaat ansässig
  • oder die CMR wurden vertraglich vereinbart

Die CMR gilt nicht für den internationalen Transport von Postgütern, Umzugsgütern oder Leichen.

Der CMR Frachtbrief

Der CMR Frachtbrief dokumentiert den zwischen den Beteiligten geschlossenen Beförderungsvertrag und wird dem Frachtführer vor Beginn des Transports ausgehändigt. Er erhält drei vom Absender unterzeichnete Abschriften des Frachtbriefs. Eine Kopie verbleibt beim Absender des Frachtgutes und identifiziert diesen als Eigentümer. Die zweite Ausfertigung verbleibt zur Identifizierung des Frachtführers als Besitzer der Sendung. Die dritte Kopie begleitet die Ware bis zur Ablieferung beim Empfänger.

Seit 1998 besteht keine Pflicht mehr einen Frachtbrief auszustellen und mitzuführen, jedoch kann dieser nach § 408 HGB vom Frachtführer verlangt werden und gilt ebenso für die CMR Dokumente. Gemeinhin sind auch Lieferschein, Ladeliste oder Bordero ausreichend. Denn ein unzulänglich ausgefüllter oder fehlender CMR Frachtbrief berührt keinesfalls das Gelten der CMR im Rahmen des Frachtvertrags.

Nötige Angaben im Frachtbrief sind vor allem: Absender, Empfänger, Angaben zu den beigefügten Dokumenten, Art und Menge der transportierten Güter, wichtige Kennzeichen und weitere Eigenschaften der Güter, besondere Anweisungen zur Handhabung, Kfz-Kennzeichen Frachtführer.

Sowohl für den Frachtbrief als auch die CMR sind lediglich das Verfassen in Englisch oder Französisch verbindlich.

CMR Anwendung, Verpflichtungen und Haftung

Liegen Standort der Übernahme und Standort der Ablieferung einer Warensendung in zwei verschiedenen Mitgliedstaaten, finden die CMR Verwendung. Auch bei Lieferung in die Drittländer wie Russland, Türkei oder Island wird die CMR angewendet. Soll eine Lieferung an einen Standort in einem Nicht-EU-Mitgliedsstaat unter Anwendung der CMR erfolgen, müssen diese Länder den CMR vor dem Transport zustimmen und damit nationalem Recht überordnen.

Die Beteiligten des an dem unter der Anwendung der CMR durchgeführten Transports haben ebenso ihren Pflichten nachzukommen.

  • Der Absender organisiert die Versendung und Lieferung der Waren an den Empfänger
  • Der Absender ist verantwortlich für das sichere Verpacken der Ware für den Transport
  • Der Frachtführer ist verantwortlich für den sicheren Transport
  • Der Frachtführer ist verantwortlich für den rechtzeitigen Transport
  • Der Empfänger hat den Empfang der gelieferten Waren zu quittieren

Besondere Relevanz hat der CMR Frachtbrief und die dort dokumentierten Eintragungen und Quittierungen hinsichtlich der Haftung. Die Haftung gemäß CMR ist weitestgehend als sogenannte Gefährdungshaftung ausgestaltet. Der Frachtführer haftet stets verschuldensabhängig, allerdings nur begrenzt verschuldensunabhängig. Der Frachtführer haftet auch für Schäden, die durch ihn eingesetztes Personal oder Subunternehmer verursacht werden. Der Absender haftet gegenüber dem Frachtführer wiederum für Schäden, die durch sein Fehlverhalten eingetreten sind.

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