Incoterms

Incoterms ist eine gebräuchliche Abkürzung für das englische International Commercial Terms. Neben dem Begriff Incoterms wird im deutschsprachigen Raum auch von den internationalen Handelsklauseln gesprochen. Die Incoterms beschreiben für den internationalen Warenverkehr allgemein übliche, freiwillig anwendbare vertragliche Bestimmungen. Die Incoterms werden von der International Chamber of Commerce (ICC, internationale Handelskammer) herausgegeben.

Die Bedeutung der in den Incoterms beschriebenen Vertragsformeln ist für den internationalen Handel enorm groß, denn durch die Verwendung erzielen die Vertragspartner eine international einheitliche Vereinbarung zu den Rechten und Pflichten des Käufers und Verkäufers. Durch die Anwendung der Incoterms können Missverständnisse ausgeräumt und rechtliche Streitfälle vermieden werden. Es gelten zuletzt die Incoterms 2010, die am 1. Januar 2020 durch die Incoterms 2020 abgelöst werden. Damit die Incoterms auch Wirksamkeit erlangen, muss deren Anwendung und Gültigkeit innerhalb der Vertragsvereinbarung fixiert werden. Darüber hinaus muss im Vertrag ebenfalls festgehalten werden, welche einzelnen Incoterms-Klauseln, welche Incoterms-Fassung im Einzelnen zwischen den Vertragspartnern Anwendung finden sollen.

Bei der Einigung zwischen Käufer und Verkäufer zur Anwendung der Incoterms sind viele Rahmenbedingungen bereits festgelegt, aber dennoch kann nicht auf einen klassischen Kaufvertrag verzichtet werden, der auch die Zahlungsabwicklung, den Eigentumsübergang oder die Rechtsfolgen bei Vertragsbruch regelt. In Deutschland sind die Incoterms rein rechtlich wie Allgemeine Geschäftsbedingungen anzusehen, die ebenfalls nur Gültigkeit erlangen, wenn sich beide Vertragspartner darauf beziehen.

Incoterm-Codes und ihre Bedeutung

Die Incoterms und die dahinterstehende Bestimmung werden jeweils als Abkürzungen bestehend aus drei Lettern angegeben. Die Incoterm-Codes sind in vier Gruppen aufgeteilt.

  • Gruppe E – Abholklausel
  • Gruppe F – Absendeklauseln ohne Übernahme der Kosten
  • Gruppe C – Absendeklauseln mit Übernahme der Kosten
  • Gruppe D – Ankunftsklauseln

Die Kostenübernahme sowie der Gefahrenübergang sind innerhalb der einzelnen Incoterms-Gruppe prinzipiell gleichartig gestaltet.

Incoterms der Gruppe E

EXW – Ex Works: „Ab Werk” bedeutet die Lieferung durch den Verkäufer, wenn er dem Käufer die Ware auf dem Verkäufer-eigenen Gelände oder einem anderen zu benennenden Ort zur Abholung durch den Käufer zur Verfügung stellt. Dem Käufer obliegen somit die Verladung und auch der Transport der Ware.

Incoterms der Gruppe F

FCA – Free Carrier: „Frei Frachtführer” bedeutet die Lieferung durch den Verkäufer, wenn er die Ware an den Frachtführer oder eine andere durch den Käufer zu benennende Person auf dem Gelände des Verkäufers oder an einem anderen benannten Ort übergibt. Der Lieferort sollte durch die Vertragsparteien so genau wie möglich bestimmt werden, da bei Lieferung an diesen Ort, die Gefahr auf den Käufer übergeht.

FAS – Free Alongside Ship: „Frei Längsseite Schiff” bedeutet die Lieferung durch den Verkäufer, wenn er die Ware im benannten Hafen längsseits des Schiffs platziert, z. B. auf dem Kai oder auf einem Binnenschiff (Barge). Sobald sich die Ware längsseits des Schiffs befindet, geht die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes auf den Käufer über, der ab diesem Zeitpunkt alle Kosten trägt.

FOB – Free On Board: „Frei an Bord” bedeutet die Lieferung durch den Verkäufer, wenn er die Ware an Bord des durch den Käufer benannten Schiffs im ebenso benannten Hafens liefert oder die bereits so gelieferte Ware verschafft. So dann geht die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes auf den Käufer über, der ab diesem Zeitpunkt alle Kosten trägt.

Incoterms der Gruppe C

CPT – Carriage Paid To: „Frachtfrei” bedeutet die Lieferung der Ware durch den Verkäufer an einen Frachtführer oder an eine andere durch den Verkäufer benannte Person an einem ggf. zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Ort. Der Gefahrenübergang erfolgt, wenn die Ware an den Frachtführer übergeben wurde. Der Kostenübergang erfolgt erst, wenn die Ware am Bestimmungsort angekommen ist. Der Verkäufer muss also einen Transportvertrag bis zum Bestimmungsort abschließen und sämtliche Beförderungskosten tragen.

CIP – Carriage and Insurance Paid to: „Frachtfrei versichert” entspricht den Bedingungen von CPT allerdings hat der Verkäufer noch zusätzlich auf seine Kosten eine Transportversicherung ab Übernahme durch den ersten Frachtführer bis zum Bestimmungsort der Ware abzuschließen.

CFR – Cost and Freight: „Kosten und Fracht” bedeutet die Lieferung durch den Verkäufer, wenn er die Ware an Bord des Schiffs liefert oder die bereits so gelieferte Ware verschafft. Im Unterschied zu FOB trägt bei CFR der Verkäufer die Kosten des Schiffstransports bis zum Bestimmungshafen der Ware. Die Gefahr der Beschädigung und des Verlustes geht jedoch auf den Käufer über, sobald die Ware an Bord des Schiffs ist. Der Kostenübergang erfolgt erst bei Ankunft am Bestimmungshafen.

CIF – Cost, Insurance and Freight: „Kosten, Versicherung und Fracht” entspricht den Bedingungen von CFR allerdings hat der Verkäufer noch zusätzlich auf seine Kosten eine entsprechende Seetransportversicherung abzuschließen.

Incoterms der Gruppe D

DAP – Delivered At Place: „Geliefert benannter Ort” bedeutet die Lieferung der Ware durch den Verkäufer, wenn die Ware auf dem Transportmittel dem Käufer entladebereit am benannten Ort zur Verfügung stehen. Sobald der Verkäufer die Ware dem Käufer am vereinbarten Ort zum Entladen bereitgestellt hat, gehen die Gefahren und Kosten auf den Käufer über.

DAT – Delivered At Terminal: „Geliefert Terminal” bedeutet die Lieferung der Ware durch den Verkäufer, wenn die Ware vom Transportmittel entladen und dem Käufer an einem benannten Terminal (z.B. Hafenkai, Lagerhalle, Containerdepot oder auch Luftfrachtterminal) in einem benannten Hafen oder anderen Ort zur Verfügung stehen. Sobald der Verkäufer die Ware dem Käufer am vereinbarten Terminal entladen zur Abholung bereitgestellt hat, gehen die Gefahren und Kosten auf den Käufer über.
DAT wird in den Incoterms 2020 durch DPU abgelöst.

DPU – Delivered Named Place Unloaded: „Geliefert benannter Ort entladen” entspricht den Bedingungen von DAT, allerdings kann die Ware an einem beliebig zu bestimmenden Ort dem Käufer entladen zur Verfügung gestellt werden. Es muss sich dabei nicht um ein Terminal handeln.
DUP löst die DAT in den Incoterms 2020 ab.

DDP – Delivered Duty Paid: „Geliefert verzollt” bedeutet die Lieferung der Ware durch den Verkäufer, wenn die Ware auf dem Transportmittel dem Käufer entladebereit und frei zur Einfuhr am benannten Ort zur Verfügung stehen. So dann geht die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes auf den Käufer über, der ab diesem Zeitpunkt alle Kosten trägt.

Für die vertraglichen Vereinbarungen sollten die ausführlichen Texte der Incoterms bekannt sein und berücksichtigt werden. Die aktuellen Incoterms sind bei der deutschen ICC Germany erhältlich.

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