ADSp

ADSp steht als Abkürzung für Allgemeine deutsche Spediteurbedingungen. Die ADSp sind gemeinsam durch die großen Verbände der verladenden Wirtschaft und der Speditionen entwickelte und zur Anwendung empfohlene Allgemeine Geschäftsbedingungen für Speditionsgeschäfte. In 2017 sind die ADSp neu verhandelt und abgestimmt worden. Die ADSp haben eine lange Tradition und wurden 1927 zum ersten Mal als gemeinschaftlich erstellte und anwendbare Vertragsordnung verfasst. Diese empfohlenen ADSp wenden Speditions- und Logistikunternehmen aber genauso auch Unternehmen aus Industrie und Handel für die Abwicklung von unterschiedlichsten Speditionsgeschäften an.

Grundsätzlich gelten die Regelungen der ADSp nicht für Verträge mit privaten Verbrauchern (gem. §13 BGB), sondern lediglich für Verkehrsverträge zwischen Geschäftsleuten (B2B). Weiterhin sind die ADSp auf Speditionsgeschäfte in Deutschland beschränkt – das bedeutet der Transport beginnt und endet in Deutschland. Für internationale Speditionsgeschäfte können die CMR herangezogen werden.

ADSp – von Bundesverbänden empfohlen

Die ADSp wurden zuletzt in 2017 erneut überarbeitet und liegen aktuell als ADSp 2017 vor. Diese werden nun von

  • Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI)
  • Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels (BGA)
  • Deutscher Speditions- und Logistikverband e.V. (DSLV)
  • Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
  • Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE)

und seit 2017 nun auch von

  • Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL)
  • Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL)
  • Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ)

als Vertragsordnung empfohlen.

Die Anwendungsakzeptanz für die ADSp liegt aktuell bei über 90 Prozent bei den bundesdeutschen Speditionen, die so den Vorteil von einheitlichen Vertragsbedingungen für speditionelle Tätigkeiten nutzen, selbst wenn sie mit vielen verschiedenen Geschäftspartnern zusammenarbeiten.

Zweck der ADSp

Die meisten Speditionsgeschäfte haben ähnlich und oft immer wiederkehrende Voraussetzungen und Rahmenbedingungen. So werden ebenso häufig immer wieder ähnliche Vereinbarungen unter Geschäftspartnern verhandelt und getroffen. Genauso wie sich Standards und Normen beispielsweise bei Lademitteln wie Palette oder Container etabliert haben, gilt dies auch für rechtliche, vertragliche Standards.

Die Abwicklung von speditionellen Tätigkeiten übernehmen in Deutschland eine Vielzahl von Speditionen, Frachtführern und Verladern. Die ADSp vereinfachen das Gestalten der Geschäftsbeziehungen. Da fast alle Partner die ADSp anwenden, können alle Beteiligten sich darauf beziehen und auf das aufwändige Verhandeln der Vertragsbeziehungen mit jedem neuen Geschäftspartner verzichten.

Haftung und ADSp

Weiterhin ergibt sich nach wie vor die Notwendigkeit der Ergänzung der gesetzlichen Regelungen, die alleine auf regelmäßigen Abläufe im Speditions- und Transportgeschäft nicht genau genug oder inadäquat zutreffen. Die ADSp schließen diese Lücke. Besondere Relevanz fällt den ADSp immer dann zu, wenn ein Transport nicht wie geplant abläuft oder es zu Transportschäden kommt. Je nach Zusammenhang kommt es dann zu vielen Fragen vor allem zur Haftung. Die vorher gemachte vertragliche Vereinbarung zur Abwicklung des Transports unter Berücksichtigung der ADSp schafft für alle Beteiligten eine dem speditionellen Geschäft angemessene Regelung in solchen Fällen. Zentral sind oftmals die Fragen, wer für den Schaden einzutreten hat, wie die Höhe des Schadens zu beziffern ist, ob Folgekosten auftreten, ob die Ware ersetzt werden kann und muss oder ob die Ware versichert ist.

Zurück

Newsletter abonnieren

Neues zu Produkten, Weiterentwicklungen und aktuellen Terminen. Bleiben Sie mit unserem Newsletter stets auf dem Laufenden.