Zollprüfungen

Grenzüberschreitende Warenlieferungen, die aus einem sogenannten Drittland importiert oder aber in ein Drittland exportiert werden sollen, müssen bei den deutschen Zollbehörden angemeldet werden. Von der Ausfuhranmeldung sind Sendungen, die einen Wert von 1.000 € überschreiten oder das Gewicht von 1.000 kg überschreiten, betroffen. Die Ausfuhranmeldung dieser Warensendungen kann seit Juli 2009 ausschließlich über das elektronische Zollsystem ATLAS vorgenommen werden.

Speditionen greifen hierfür in der Regel auf eine eigene ATLAS-Software zurück, da so komfortabel die Vielzahl der internationalen Ausfuhren abgewickelt werden können. Das zweistufige Normalverfahren der Ausfuhranmeldung und der damit verbundenen Zollprüfungen sieht wie folgt aus:

Stufe 1: Das Ausfuhrverfahren wird eröffnet und die Ware der betreffenden Sendung beim zuständigen Zollamt vorgeführt sowie eine elektronische Ausfuhranmeldung über das ATLAS-System abgegeben. Diese Ausfuhranmeldung und die gemeldete Ausfuhrware werden auf Zulässigkeit der Ausfuhr geprüft. Bei Zulässigkeit wird das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) ausgestellt.

Stufe 2: In der zweiten Stufe wird die Lieferung Bei der Ausgangszollstelle (Grenzzollstelle) wird die Lieferung vorgestellt und das ABD vorgelegt. Die Ausgangszollstelle prüft die Ware und ABD aufgeführten und gibt die Sendung dann zum Ausgang frei. Dann erhält man den Ausgangsvermerk, dass die Ware das Zollgebiet der EU verlässt. Der Ausgangsvermerk dient ferner als Belegnachweis für die umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung.

Offizielle Prüfung des Unternehmes durch den Zoll

Von durch die Behörde durchgeführte Zollprüfungen, ähnlich einer Steuerprüfung, sind in der Regel Unternehmen betroffen, deren Handelsbeziehungen über die EU-Grenzen hinausgehen. Grundsätzlich können aber auch Unternehmen geprüft werden, die nur im Inland oder innerhalb der EU tätig sind.

Importe und Exporte werden getrennt voneinander geprüft. Die Zollprüfung betrachtet die Importseite des Unternehmens und stellt fest, ob alle Einfuhrzölle in korrekter Höhe abgeführt worden sind. Bei einer Außenwirtschaftsprüfung werden die verschiedenen Exportaspekte im Zuge der Zollprüfung betrachtet.

Für Organisationen, die regelmäßig In- und Exportgeschäfte tätigen, findet eine Prüfung meist alle drei Jahre statt. Bei kleineren Unternehmen können die Zeiträume durchaus länger ausfallen.

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