Frankatur

Die Frankatur schreibt fest, wer die Kosten für die Beförderung einer Sendung übernimmt und regelt den Gefahrenübergang der Ware. Sie wird zwischen Absender und Empfänger vereinbart. Die allgemein geläufigste Frankatur ist die Frankierung einer Postsendung mit einer Briefmarke. Im Güterverkehr wird die Kostenübernahme in der Frankatur festgeschrieben. Teilweise sind diese Kosten zwar bereits in den jeweiligen AGBs geregelt, es kann aber sinnvoll sein, die Kostenübernahme davon abweichend in einer Frankatur zu vereinbaren.

Man unterscheidet zwei Arten von Frankatur – „frei Haus“ oder „unfrei“. Bei der freien Frankatur zahlt der Absender der Waren die Kosten der Lieferung und bei der unfreien Lieferung trägt der Empfänger die Kosten.

Folgende Lieferungen sind allgemein gängig:

  • Unfrei: Der Empfänger trägt die Kosten. Der Kaufvertrag, die Lieferbedingungen oder weitere Vereinbarungen legen die Einzelheiten fest.
  • Ab Werk: Der Empfänger lässt die Ware ab Werk abholen oder muss die Transportkosten tragen. Die Einzelheiten werden zwischen Absender und Empfänger vereinbart.
  • Frei Haus: Der Absender trägt die Kosten des Transports der Ware zum Empfänger.
  • Frei Verwendungsstelle: Der Absender trägt die Kosten des Transports der Ware bis zur zuvor durch den Empfänger definierten Verwendungsstelle.
  • Frei Bordsteinkante: Der Absender liefert die Ware kostenfrei zum Empfänger, stellt diese aber am zur Haustür nächstgelegenen Bordstein ab.

Frankatur und INCOTERMS

Die Frankatur regelt vor allem die Übernahme der Transportkosten, aber auch den Gefahrenübergang also den Übertrag des Transportrisikos und die damit verbundenen rechtlichen Gewährleistungen – sprich wer haftet, inwieweit bei Beschädigung oder Verlust der Ware. Dies und auch die Übernahme weiterer Kosten für Versicherungen oder die Bearbeitung von weiteren Transportpapiere (z. B. Zollabwicklung) sollten zwischen Absender und Empfänger der Sendung vereinbart werden.

Zur Frankatur kommen deshalb meist noch die sogenannten INCOTERMS, International Commercial Terms, hinzu. Diese sind nach einem bestimmten Schema aufgebaut und regeln neben der Übernahme der Transportkosten auch den Gefahrenübergang. Im internationalen Verkehr ist es allgemein üblich zusätzlich INCOTERMS zu einer Lieferung zu vereinbaren.

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