Gitterbox

Bei der Gitterbox – oder richtigerweise in der Langform der Gitterboxpalette – handelt es sich um ein 4-Wege-Ladehilfsmittel. Das bedeutet, dass Flurförderzeuge, wie Gabelstapler oder Hubwagen, sie von allen vier Seiten unterfahren können, was die Verladung um einiges vereinfacht. Durch die Stahlrahmen-Gitterkonstruktion weist die Gitterbox eine hohe Stabilität auf, was eine sichere Stapelbarkeit gewährleistet und gleichzeitig den Inhalt vor äußeren mechanischen Einflüssen schützt. Um Ladehilfsmittel effizient zu verwalten, eignet sich eine intuitive Ladevermittlung.

Größe und Gewicht

Die Größe ist auf die Außenmaße 124 cm x 83,5 cm x 97 cm und die Innenmaße 120 cm x 80 cm x 80 cm genormt, wohingegen das Gewicht je nach Hersteller zwischen 70 und 85 Kilogramm variieren kann. Auch bei der Traglast, also der Last, die per Zuladung hinzugefügt werden darf,  gibt es von Hersteller zu Hersteller Unterschiede. Im Normalfall liegt diese zwischen 1.000 und 1.500 Kilogramm. Der große Vorteil einer Gitterbox liegt aber, wie oben bereits erwähnt, in der Auflast. Als Auflast wird die Masse bezeichnet, die auf die Gitterbox gestellt werden kann. Diese variiert zwischen  4.400 und 6.500 Kilogramm, sodass je nach Inhalt und Beladung, zwischen 3 und 5 Gitterboxen aufeinandergestapelt werden können.

Normen

Für Gitterboxen spielen folgende Normen eine zentrale Rolle:

  • DIN EN 13626
  • DIN 15155/8
  • UIC 435-3

Bauweise

Die Basis einer Gitterbox bilden die vier Stahlfüße. Diese gewährleisten einen sicheren Stand und weisen eine deutlich höhere Lebensdauer als Füße aus Holz auf. Der Boden besteht aus genormten Einlegebrettern, welche bei zu großen Abnutzungserscheinungen problemlos ausgetauscht werden können. Bei den Seitenwänden handelt es sich um eine Stahlrahmen-Gitterkonstruktion, sodass der Inhalt vor den meisten mechanischen Einwirkungen im Lager- und Logistikprozess geschützt wird. Ebenfalls wird durch diese Konstruktion die Stapelung der Gitterboxen ermöglicht, was eine effizientere Ausnutzung der Lagerräume zur Folge hat. Um die Be- und Entladung zu erleichtern wird eine der Langseiten mit einer Doppelklappe ausgestattet, sodass die Gitterbox seitlich geöffnet werden kann. Abgeschlossen werden die übrigen drei Seitenwände an der oberen Kante durch einen aufgesetzten Stahlrahmen. Europaletten oder andere Gitterboxen können auf diesem abgestellt werden. An der Doppelklappe einer jeden Gitterbox muss sich eine Aufschriftentafel befinden. Auf dieser werden das EPAL-Prüfsiegel, eine Immatrikulationsnummer (auch Y-Nummer genannt), der Hersteller, die zulässigen Gewichtsangaben und gegebenenfalls ein Siegel, sowie die Zulassungsnummer des Reparaturunternehmens angebracht.

Pflicht zur Reparatur

Sobald eine Gitterbox beschädigt ist, muss eine, durch einen lizensierten Fachbetrieb vorgenommene, Reparatur erfolgen. Folgende Beschädigungen können einen Grund für eine solche Reparatur darstellen:

  • Korrosion (Gefahr Ware zu verunreinigen, Schwächung des Materials)
  • Verformungen (z.B. Füße oder Seitenwände)
  • Einlegebretter fehlen oder sind defekt
  • Gitterwände sind defekt (z.B. Löcher)
  • Informationen, Siegel oder Nummern fehlen auf Aufschriftentafel
  • Doppelklappe lässt sich nicht mehr richtig öffnen/schließen

Nach der Reparatur wird das originale goldene EPAL-Siegel auf der Aufschriftentafel durch eine grüne Plakette ersetzt. Diese Plakette enthält die Zulassungsnummer des Reparaturbetriebes.

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