Fließgut

Als Fließgut bezeichnet man Transportgüter ohne feste Form. Beispielsweise Schüttgüter wie Sand, Kies oder Split, aber auch Flüssigkeiten und Gase. Für den Fließgut-Transport gelten je nach Art des Guts unterschiedliche gesetzliche Regelungen.

So können Schüttgüter wie Kohle, Kies oder viele landwirtschaftliche Produkte lose in Muldenfahrzeugen transportiert werden. Hier kommen beispielsweise Schubboden-Fahrzeuge, Alukipper, Stahlkipper, Muldenkipper, Dreiseitenkipper und Absetzkipper zum Einsatz.

Lösliche Güter wie Salz oder Zucker hingegen müssen in speziellen Silos transportiert werden, um die Güter vor Feuchtigkeit zu schützen.

Mineralöl, Gas oder Chemikalien müssen in Tanks transportiert werden. Hier gelten auch die Regelungen der ADR dem Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße.

Das ADR regelt unter anderem:

  • Die Einstufung der zu transportierenden Güter als Gefahrgut und die zugehörigen Sicherheitsmaßnahmen.
  • Die Kennzeichnung und Dokumentation (Beförderungspapiere) und die schriftliche Weisung eines Gefahrguttransportes.
  • Die Bau- und Prüfvorschriften von Behältern, Tanks und Fahrzeugen für Gefahrguttransporte.
  • Befreiungen von der Einhaltung der Regeln des ADR.
  • Multimodale Gefahrguttransporte (Straße, Bahn, Schiff oder Flugzeug) also den Umschlag von Gütern auf andere Transportmittel.

Sind Fließgüter als Gefahrgut ausgewiesen, gelten mit der ADR zudem besondere Bestimmungen. So muss der Fahrer in vielen Fällen einen Gefahrgutführerschein besitzen. Bei Umschlägen müssen alle am Umschlag und Transport Beteiligten Kenntnisse über die Gefahrgutvorschriften nachweisen können. Unternehmen, die Gefahrgüter befördern, müssen einen ausgebildeten Gefahrgutbeauftragten ausweisen können.

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