Europalette

Europalette – oder richtigerweise in der Langform die Europoolpalette – ist ein meist aus Holz gefertigter Ladungsträger, der auf die Maße 80 cm x 120 cm genormt ist. Die Paletten werden durch den europäischen Palettenpool getragen, die dadurch einen Tausch von qualitativ gleichwertigen sowie sicheren Paletten in einem durchgängigen Logistikprozess ermöglicht. In Deutschland werden insbesondere diese Qualitätsstandards durch die European Pallet Association (EPAL) überwacht.

Die Europalette ist eine sogenannte Vierwegpalette, da von allen vier Seiten mit Flurförderzeugen, wie einem Gabelstapler oder Hubwagen, aufgenommen und bewegt werden kann. Die vier Außenkanten sind angeschrägt (Fasen), die das Verkanten beim Rangieren und Verladen verhindern sollen. Diese angeschrägten Kanten finden sich auch teilweise an den Bodenbrettern wieder, um so die Aufnahme durch Stapler oder Hubwagen zu erleichtern.

Die Europaletten werden dazu in verschiedene Qualitätsklassen unterteilt.

Neue Palette, bislang ungebraucht, für Lagerung und Transport geeignet
Klasse A: Leicht gebraucht, für Lagerung und Transport geeignet
Klasse B: Erkennbare Gebrauchsspuren aber ohne Beschädigung, für Lagerung und Transport geeignet
Klasse C: Deutliche Gebrauchsspuren, kleinere Schäden, für Lagerung und Transport geeignet, aber nicht mehr MFH (maschinengängig, fördertechniktauglich, hochregallagerfähig)
Nicht mehr gebrauchsfähig

Paletten dürfen durch lizenzierte Betriebe repariert werden und können dann auch wieder höher klassifiziert werden.

Europaletten-Tausch

Nur gebrauchsfähige Paletten können getauscht werden. Neben einer gebrauchsfähigen Europalette gemäß der Qualitätsklassen sind für die Tauschvereinbarung der Europoolpaletten auch weitere Kriterien zu erfüllen:

Bei der Auftragsvergabe muss der Versender auf Europaletten hinweisen
Die Anzahl der Europaletten wird auf den Frachtpapieren vermerkt.
Der Frachtführer quittiert die entsprechende Anzahl übernommener Europaletten

Der Tausch der Europoolpaletten wird stets individuell zwischen Versender und Empfänger vereinbart. Somit besteht keine generelle Tauschverpflichtung (gesetzliche Regelung). Alternativ können die Paletten allerdings weiterverkauft werden. Soll der Palettentausch ausgeschlossen werden, muss dies entsprechend auf den Frachtpapieren dokumentiert werden. Der Tausch kann ausgeschlossen werden, wenn

der Empfänger die Europaletten kauft
der Versender nicht tauschfähige Europaletten zur Verfügung stellt
der Empfänger nicht tauschfähige Europaletten zur Verfügung stellt

Ladeverwaltung für Europaletten

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