X-Rechnung in WinSped: So erfüllen Sie die E-Rechnungspflicht

X-Rechnung in WinSped: So erfüllen Sie die E-Rechnungspflicht

Seit 2025 gilt die Empfangspflicht, ab 2027 beginnt die Ausstellungspflicht. Wir zeigen, wie Sie mit WinSped normkonforme X-Rechnungen erzeugen.

Elektronische Rechnungen gehören in Deutschland bald zum Alltag jedes Unternehmens. Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Beim Versand gilt noch bis Ende 2026 eine Übergangsfrist. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz E-Rechnungen ausstellen, ab dem 1. Januar 2028 alle anderen.

Was die X-Rechnung ist

In unserem Video erklären wir Ihnen, was sich ab 2027 ändert, welche Angaben eine X-Rechnung enthalten muss und wie WinSped sie erzeugt.

Die wichtigsten Punkte aus dem Video:

  • Die Pflicht zur E-Rechnung folgt aus dem Ziel, die elektronische Rechnungsstellung in Europa voranzutreiben.
  • Der Aufwand für die Einrichtung fällt geringer aus als gedacht, denn viele Angaben wie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer pflegen Sie bereits im Kundenstamm.
  • Bei richtiger Einrichtung erzeugt WinSped die X-Rechnung automatisch parallel zur normalen Rechnung.

Das Handbuch: Schritt für Schritt zur X-Rechnung

Mit unserem offiziellen Handbuch zum Thema X-Rechnungen in WinSped können Sie die notwendigen Schritte innerhalb von WinSped vornehmen, um normkonforme X-Rechnungen für die Erfüllung der E-Rechnungspflicht zu erstellen. Es erklärt außerdem die gesetzlichen Vorgaben. Das Handbuch finden Sie im Downloadbereich des Kundenportals.

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