Schwergut

Als Schwergut- oder Großraumtransport gelten Fahrten, bei denen das Frachtgut hinsichtlich Maß oder Gewicht von der Straßenverkehrsordnung abweicht. Oft kommen bei Schwergut- oder Großraum-Transporten auch spezielle Fahrzeuge zum Einsatz.

Grundsätzlich werden vier Varianten unterschieden:

  • Großraumtransporte – Fracht mit besonders großen Abmessungen, wie etwa große Silos oder Tanks.
  • Schwertransporte – Fracht mit besonders hohem Gewicht, wie etwa Betonträger oder besonders schwere Maschinen.
  • Großraum- und Schwertransporte – Fracht die sowohl ausladend als auch schwer ist, wie etwa besonders große Maschinen wie Turbinen oder Transformatoren.
  • Langtransporte – Fracht mit besonderen Längen, wie etwa Flügel von Windkraftanlagen.

Groß- oder Schwertransporte verursachen aufgrund von Maß oder Gewicht eine übermäßige Straßennutzung. Sie können den Verkehr beeinträchtigen, oder Straßenbeläge übermäßig belasten und abnutzen. Daher gelten besondere rechtliche Bestimmungen, die eine Ausnahmegenehmigung nach § 29 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vorsieht. Sondergenehmigungen können nach § 70 StVZO beantragt werden. Je nach Abmessung des Lkw Transports ist es zudem möglich, dass Begleitfahrzeuge oder gar eine Aufsicht durch die Polizei von Nöten ist.

Zeitliche Beschränkungen

Insbesondere für Großraumtransporte gelten bestimmte Sperrzeiten. So sind beispielsweise während der Ferienzeiten viele Autobahnen nicht für Großtransporte zugelassen, um den Verkehr nicht zu beeinträchtigen. Schwertransporte hingegen dürfen wochentags zwischen 9 und 15 Uhr durchgeführt werden. Besonders ausladende Großraumtransporte werden hingegen in der Regel nur während der Nachtzeiten zugelassen. Die Sperrzeiten und Regelungen werden durch den Auflagenkatalog RGST festgelegt.

Sondertransporte nur bei gültiger Genehmigung

Für Großraum- oder Schwertransporte muss rechtzeitig eine Genehmigung beim zuständigen Ordnungsamt eingeholt werden. Im Genehmigungsantrag müssen alle nötigen Faktoren wie Ladungsabmessungen, Gewicht, Achslasten, Achsabstände, Spurweite sowie eine Fahrwegbeschreibung angegeben werden.

Führt die Strecke über Bundeslandgrenzen, muss sich das zuständige Ortsamt erst die Genehmigungen der beteiligten Länder einholen. Deshalb können Genehmigungsverfahren durchaus einige Wochen an Bearbeitungszeit beanspruchen.

Es ist jedoch auch üblich, dass Unternehmen, die sich auf Schwertransporte spezialisiert haben, Dauergenehmigungen mit den zuständigen Behörden aushandeln, was die bürokratischen Prozesse deutlich verkürzen kann. Dies gilt insbesondere für regelmäßig befahrene Schwertransport-Strecken beispielsweise im Schiffsbau, oder beim Transport von Windkraftanlagen.

Die Genehmigungsverfahren werden in der Regel digital über das VEMAGS-System (Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte) durchgeführt. Dieses internetbasierte Verfahren erleichtert die Bürokratie und optimiert die Prozesse. Auch der Anhörungsprozess der Genehmigungsverfahren konnte so deutlich verkürzt werden, da die Software bereits eine Plausibilitätsprüfung der eingehende Anträge vornehmen kann. Die Nutzung von VEMAGS ist jedoch nicht in jedem Bundesland verpflichtend. Nicht alle Städte und Landratsämter sind an das System angeschlossen.

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