ATLAS

Das Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System, kurz ATLAS, ist die Zollsoftware der deutschen Zollverwaltung, die damit die digitale und automatisierte Abfertigung und Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs zur Verfügung stellt. Dokumente wie beispielsweise Zollanmeldung oder Einfuhrabgabenbescheide werden elektronische eingegeben, der Zollstelle übermittelt. Entsprechende Entscheidungen und Bescheide der Zollstelle werden ebenso digital gesendet.

Die Teilnahme am ATLAS Verfahren ist gemäß Art. 6 Abs. 1 UZK (Unionszollkodex) verpflichtend. Dieser Artikel besagt gemäß der deutschen Generalzolldirektion, dass der Austausch von Informationen, wie Anmeldungen, Anträge oder Entscheidungen, zwischen den Wirtschaftsbeteiligten und den Zollbehörden mit den Mitteln der elektronischen Datenverarbeitung erfolgen muss.

Vorteil von ATLAS

Die Beschleunigung der Anmeldeverfahren durch den Verzicht auf die digitale und damit papierlose Übermittlung liegt auf der Hand. Im Rahmen von ATLAS kann auch mehrheitlich auf die Vorlage von Unterlagen, wie Rechnungen oder Präferenzpapiere, verzichtet werden. Zu einer zusätzlichen Verfahrensbeschleunigung führt die Möglichkeit mit ATLAS bereits vorzeitig, also vor dem eigentlichen Eintreffen der Ware, eine Zollanmeldung einzureichen. So kann schon im Vorfeld über die Ware entschieden werden und diese ist zudem früher verfügbar.

ATLAS Funktionsumfang

Es können bereits die nachfolgenden Verfahren IT-gestützt mittels ATLAS vollständig abgewickelt werden.

ATLAS-Einfuhr
Mit dem IT-Verfahren ATLAS-Einfuhr kann die Überlassung von Nicht-Unionswaren im Normalverfahren oder vereinfachten Verfahren zum zollrechtlich freien Verkehr, die Überführung in das Zolllagerverfahren und in das Verfahren der Aktiven Veredelung abgewickelt werden. Für die Anmeldung am See- und Flughafenzollstellen sowie Binnen und Grenzzollstellen wird im Einfuhrbereich die Summarische Anmeldung (SumA) eingesetzt.

ATLAS-Ausfuhr
Bereits seit dem 1. Juli 2009 ist die elektronische Ausfuhranmeldung verpflichtend und betrifft alle Anmeldung unabhängig vom Beförderungsweg (Straßen-, Bahn-, Luft-, See-, Postverkehr). Die Abgabe der elektronischen Ausfuhranmeldung kann mittels der Nutzung einer zertifizierten ATLAS-Teilnehmer-Software erfolgen. Andernfalls steht die Ausfuhranmeldung via Internetzollanmeldung zur Verfügung. Im Bereich der ATLAS-Ausfuhr wird die Überführung in das Ausfuhrverfahren im Normal- und vereinfachten Verfahren sowie die Überführung von Waren in die passive Veredelung unterstützt.

ATLAS-Versand (NCTS)
NCTS steht für die Abkürzung New Computerized Transit System, an dem mehr als 30 Teilnehmerländer stetig arbeiten. Im ATLAS-Versandverfahren werden die Überführung in das Versandverfahren sowie Beendigung und Erledigung von Versandverfahren abgewickelt. Per Teilnehmerschnittstelle wird das vereinfachte Verfahren „Zugelassener Versender“ (ZV) und „Zugelassener Empfänger“ (ZE) beziehungsweise „Zugelassener Empfänger TIR“ (ZT) unterstützt. Kann der Versand noch nicht per Teilnehmersoftware erledigt werden, steht auch hier die Internetversandanmeldung zur Verfügung. Seit 2005 sind in Deutschland Versandanmeldungen grundsätzlich IT-gestützt abzugeben und werden nur noch in Ausnahmefällen in Papierform angenommen, z.B. Versandanmeldungen von Reisenden.

ATLAS-EAS (summarische Eingangs- und Ausgangsanmeldungen)
Im Unionszollkodex ist festgehalten, dass für in das bzw. aus dem Zollgebiet der Union verbrachte Waren bei den Zollbehörden summarische Eingangs- bzw. Ausgangsanmeldungen in elektronischer Form eingereicht werden müssen. Wie immer besteht auch hier die Möglichkeit dies mittels Teilnehmersoftware oder über das Internet abzugeben. Es werden die summarisch erfassten Daten von Nichtgemeinschaftswaren verarbeitet.

Elektronischer Zolltarif (EZT)

Über die Zollverwaltung steht der Elektronische Zolltarif (EZT) als Teil der ATLAS IIT-Verfahren als EZT-online im Internet zur Verfügung. Hier sind ebenfalls die Daten des TARIC (Tarif Intégré des Communautés Européennes, Integrierter Tarif der Europäischen Gemeinschaft) und auch Daten wie die Einfuhrumsatz- und Verbrauchsteuer enthalten.

Voraussetzung für die Teilnahme am ATLAS-Verfahren

Für die Teilnahme am vollautomatisierten IT-Verfahren ATLAS ist eine Anmeldung erforderlich. Eine Anmeldung kann jeder Wirtschaftsbeteiligte vornehmen, der die folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • eine EORI-Nummer liegt vor oder diese wird mit der Anmeldung zur Teilnahme an ATLAS beantragt
  • für den elektronischen Datenaustausch wird eine geprüfte (zertifizierte) Software eingesetzt
  • eine Netzanbindung liegt vor oder wird mit der Anmeldung zur Teilnahme an ATLAS beantragt

Da der Einsatz (bzw. die Entwicklung) einer eigenen, zertifizierten Software meist nicht effizient realisierbar ist, bieten sich die Lösungen von Softwareanbietern zur Anbindung an ATLAS an.

Zurück

Newsletter abonnieren

Neues zu Produkten, Weiterentwicklungen und aktuellen Terminen. Bleiben Sie mit unserem Newsletter stets auf dem Laufenden.