Erfassen Sie jetzt die neuen Gültigkeitsdaten für Ihre Umsatzsteuercodes!

Erfassen Sie jetzt die neuen Gültigkeitsdaten für Ihre Umsatzsteuercodes!

Mehrwertsteuersenkung zum 01. Juli 2020: Das müssen Nutzer von WinSped beachten

Das am 03. Juni 2020 von der deutschen Bundesregierung verabschiedete Konjunkturpaket beinhaltet unter anderem eine Senkung der Mehrwertsteuer zum 01. Juli 2020. Die geminderten Steuersätze von 16% und 5% gelten bis zum 31. Dezember 2020.

Als Nutzer von WinSped gestaltet sich die Änderung der Mehrwertsteuersätze als unkompliziert, wenn Sie folgendes beachten: Für den Zeitraum der Mehrwertsteuersenkung (01.07. bis 31.12.2020) müssen in Ihrem System kleine Änderungen vorgenommen werden. Bereiten Sie WinSped schon jetzt darauf vor, indem Sie dieselben Umsatzsteuercodes mit neuen Gültigkeitsdaten erfassen:

  • 16% ab dem 01.07.2020 und
  • 19% ab dem 01.01.2021

Damit ist sichergestellt, dass die Bewertung den Umsatzsteuercode Prozent-Wert korrekt ermittelt.

Die Eingabe der geminderten Steuersätze hat unterschiedliche Auswirkungen, je nachdem, ob Sie WinSped mit oder ohne Multi-Umsatzsteuercode nutzen.

WinSped ohne Multi-UC (Standard)

  • Auf Belegen mit Abrechnungen aus Juni und Juli, erhalten Sie automatisch einen Beleg für Juni und einen Beleg für Juli.
  • Sonderfakturen müssen einzeln für Juni und Juli erstellt werden. Das System verhindert zwar keine Erfassung von Abrechnungen von Juni und Juli (z.B. 15. Juni bis 15. Juli 2020), zeigt aber den Fehler an und es kann kein Druck ausgelöst werden. Je nach eingestellten Optionen, erscheint dann entweder der alte oder neue UC. Daher muss eine übergreifende Erfassung vermieden werden.

Sollten Sie es dennoch verpasst haben, die neuen Steuersätze bis zum 30.06.2020 einzupflegen, müssen Sie folgendermaßen vorgehen:

  • Wenn ein Beleg für Juli mit 19% bereits erstellt wurde:
    • es ist ein Teil-/ Storno der Abrechnungen ab Leistungsdatum 01.07. zu machen
    • der Storno selbst weißt beim Druck weiterhin 19% aus
    • neu bewerten
  • Wenn bereits Bewertungen vorliegen:
    • die Bewertung muss zurückgenommen werden
    • neu bewerten
  • Wenn eine Sonderfaktura bereits erfasst wurde:
    • Belege mit Monatsabgrenzung können direkt gedruckt werden
    • Gemischte Belege (Juni + Juli) sind inhaltlich nicht zulässig und müssen manuell aufgelöst werden

WinSped mit Multi-UC

  • Auf Belegen mit Abrechnungen aus Juni und Juli gemischt, erscheint der UC zweimal mit dem jeweiligen %-Satz
  • Auf Sonderfakturen mit Abrechnungen von Juni und Juli, erscheint der UC zweimal mit dem jeweiligen %-Satz

Sollten Sie es dennoch verpasst haben, die neuen Steuersätze bis zum 30.06.2020 einzupflegen, müssen Sie folgendermaßen vorgehen:

  • Wenn ein Beleg für Juli mit 19% bereits erstellt wurde:
    • es ist ein Teil-/ Storno der Abrechnungen ab Leistungsdatum 01.07. zu machen
    • der Storno selbst weißt beim Druck weiterhin 19% aus
    • neu bewerten
  • Wenn bereits Bewertungen vorliegen:
    • die Bewertung muss zurückgenommen werden
    • neu bewerten
  • Wenn eine Sonderfaktura (VB) im Programm SF bereits erfasst wurde, müssen die Sonderfakturapositionen ab dem 01.07. erneut gespeichert werden.
  • Wenn eine Sonderfaktura im Programm SI bereits erfasst wurde, erkennt der Druck automatisch den Wechsel und Sie müssen nichts weiter tun.

Zurück

Newsletter abonnieren

Neues zu Produkten, Weiterentwicklungen und aktuellen Terminen. Bleiben Sie mit unserem Newsletter stets auf dem Laufenden.