Teilstorno für Paletten-Sonderfakturen im Lademittelcenter (LMC)

Teilstorno für Paletten-Sonderfakturen im Lademittelcenter (LMC)

Im Bereich der Lademittel-Abrechnung gibt es ab der nächsten WinSped Wartungsversion eine wichtige Ergänzung: Nun ist es möglich, lediglich Teile einer gedruckten Sonderfaktura zu stornieren und eine entsprechende Gutschrift zu produzieren. Bisher konnte nur der gesamte Beleg storniert werden.

Häufiges Praxisbeispiel ist die Abrechnung retournierter und nicht getauschter Lademittel in Verbindung mit einer Bearbeitungsgebühr. Fallweise werden nach der Faktura die jeweiligen Lademittel komplett vom Schuldner wieder zurückgeführt, um die Rechnung nicht bezahlen zu müssen. Der Belegersteller besteht jedoch auf die Vergütung seines administrativen Aufwandes und storniert nun ausschließlich die retournierten Lademittel. Darüber erhält der Schuldner eine Gutschrift in Form des Teilstornos. Die Forderung zur Bearbeitungsgebühr bleibt mit der Ursprungsrechnung jedoch bestehen.

Fallbeispiel:

Es wird im Lademittelcenter eine Palettenrechnung produziert.

Teilstorno LMC 1

Teilstorno LMC 2

Später werden sämtliche Ladungsträger durch den Schuldner zurückgeführt. Diese können nun einfach aus der ursprünglichen Sonderfaktura storniert werden.

Teilstorno LMC 3

Der neu entstandene Datensatz, der die retournierten Ladungsträger betrifft (€ 310,00), wird durch den Anwender gelöscht.

Teilstorno LMC 4

Der Stornobetrag (€ -310,-) wird dem Schuldner als Gutschrift zugeschickt.

Teilstorno LMC 5

Teilstorno LMC 6

Im Lademittelcenter verbleiben die beiden relevanten Belege – die Originalrechnung und der Teilstorno (Gutschrift).

Teilstorno LMC 7

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