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31.05.2010
De minimis - Antragsfrist verlängert, Fördergrenze angehoben
Nach längerer Wartezeit ist nun die Änderung der Förderrichtlinie veröffentlicht, wonach die Förderhöchstgrenze pro förderfähigem Fahrzeug von 1.400 Euro auf 2.000 Euro angehoben wird. Allerdings bestimmt eine Auflage des Bundesfinanzministeriums, dass eine 100prozentige Förderung nicht zulässig ist, weil ein "wirtschaftliches Eigeninteresse" des Antragstellers besteht. Die Förderung wird deshalb auf 90 Prozent der nachgewiesenen Kosten beschränkt. Im Konkreten Fall bedeutet dies, dass 2.222 Euro pro Fahrzeug an förderfähigen Maßnahmen nachgewiesen werden müssen, damit der Nettobetrag von 2.000 Euro pro Fahrzeug voll ausgeschüttet werden kann. Leider war es nicht möglich, die Förderhöchstgrenze pro Unternehmen von derzeit 33.000 Euro auf 66.000 Euro pro Jahr zu verdoppeln, da dem BAG im GüKG die formelle Befugnis fehlt, Förderanträge aus diesem EU-Sonderprogramm zu bearbeiten. Das BAG wird bei der Bewilligung von De-minimis Maßnahmen auf die geänderten Förderbedingungen hinweisen. Bisher wurden ohnehin nur wenige De-minimis Anträge mit einem Bescheid versehen. Den Inhabern diese Bescheide wird schriftlich die Wahl ermöglicht, den bisherigen Förderbescheid und eine 100-Prozent-Förderung auf Basis einer Fahrzeughöchstförderung von 1.400 Euro beizubehalten oder nach den neuen Bedingungen 2.222 Euro/Fahrzeug bei einer 90prozentigen Förderung geltend zu machen. Die Unternehmen werden hierzu ein Formschreiben des BAG zu beantworten haben.Der Abgabeschluss für De-minimis-Anträge wird auf den 30.06.2010 verlängert. Dabei ist zu beachten, dass nach wie vor das "Windhundverfahren" gilt. Eine zu späte Beantragung von Fördermitteln kann deshalb auch zu einer Ablehnung des Antrages führen. Antragsvordrucke mit dem neuen Abgabedatum sind jedoch noch nicht auf der Homepage des BAG (www.bag.bund.de) verfügbar.



